Erklärung zur Barrierefreiheit City-App „Peine2Go“
Informationen über die Zugänglichkeit der City-App „Peine2Go“ gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die City-App „Peine2Go“.
Die Peine Marketing GmbH arbeitet daran, eine umfangreiche Barrierefreiheit ihrer City-App „Peine2Go“ im Einklang mit der BITV 2.0 zu entwickeln. Die App ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Dennoch entspricht sie derzeit noch nicht vollständig den Vorgaben der BITV 2.0. Die Peine Marketing GmbH setzt sich dafür ein, ihre App barrierefrei zugänglich zu machen und somit die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Die Peine Marketing GmbH verbessert kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wendet die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Externe Webseiten-Inhalte: Einige Inhalte der App enthalten eingebettete oder verlinkte Webseiten Dritter. Für diese externen Inhalte können wir keine Barrierefreiheit garantieren, da sie außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
- Sprache der Anwendung: Die Anwendung ist ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar. Eine mehrsprachige Version, etwa in Leichter Sprache oder Englisch, steht derzeit nicht zur Verfügung.
- Bildschirmorientierung: Die App kann ausschließlich im Hochformat (Portrait-Modus) genutzt werden. Eine Nutzung im Querformat ist derzeit nicht vorgesehen.
- Kartenansicht (Map View): Die Kartenansicht in einigen Widgets ist nicht vollständig barrierefrei bedienbar.
- Textvergrößerung: Die Textvergrößerung ist in der aktuellen Version der Anwendung nicht vollständig barrierefrei. In bestimmten Bereichen kann es zu Darstellungsproblemen kommen.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die City-App „Peine2Go“ wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessiv abgearbeitet wird.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 01. Juni 2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben:
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Kathrin Bolte
Peine Marketing GmbH
Telefon: 05171-545566
bolte@peinemarketing.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de